Steuern sparen
Ein Umzug kosten Zeit, Nerven und Geld. Wie gut, dass sich der Staat an einigen Kosten beteiligt.
Umzug aus beruflichen Gründen:
- Wenn Sie einen neuen Job antreten oder versetzt werden und deswegen umziehen müssen.
- Die Fahrtzeit für Hin- und Rückfahrt muss sich dabei um täglich mindestens eine Stunde verringern.
- Wenn Sie beruflich bedingt einen Zweitwohnsitz benötigen oder beenden.
Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet, können Sie diese als Werbungskosten in der Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Umzugspauschalen ab 01.02.2017:
- 1.528 Euro für Verheiratete
- 764 Euro für Ledige
Umzug aus privaten Gründen:
- Wenn die Kosten in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Umzug stehen,
- können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung,
- in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
- 20% der Umzugskosten, max. 4.000 € bekommt man vom Finanzamt.
- Voraussetzung: Rechnung + Überweisung