Römer Umzüge

Räumungen & Kleintransporte

Steuern sparen

Ein Umzug kosten Zeit, Nerven und Geld. Wie gut, dass sich der Staat an einigen Kosten beteiligt.


Umzug aus beruflichen Gründen:

  • Wenn Sie einen neuen Job antreten oder versetzt werden und deswegen umziehen müssen.
  • Die Fahrtzeit für Hin- und Rückfahrt muss sich dabei um täglich mindestens eine Stunde verringern.
  • Wenn Sie beruflich bedingt einen Zweitwohnsitz benötigen oder beenden.

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet, können Sie diese als Werbungskosten in der Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Umzugspauschalen ab 01.02.2017:

  • 1.528 Euro für Verheiratete
  •    764 Euro für Ledige


Umzug aus privaten Gründen:

  • Wenn die Kosten in einem engen zeitlichen Zusammenhang  mit dem Umzug stehen,
  • können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung,
  • in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
  • 20% der Umzugskosten, max. 4.000 € bekommt man vom Finanzamt.
  • Voraussetzung: Rechnung + Überweisung